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pnc: Content
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 Die liechtensteinische AG eignet sich nicht nur als Grossgesellschaft. Diese Rechtsform kann und wird auch für Sitzgesellschaften mit nur einem Aktionär verwendet.
- juristische Person, d.h. eine von den dahinter stehenden Personen strikte getrennte Persönlichkeit
- entsteht mit Eintragung im Öffentlichkeitsregister, dem liechtensteinischen Handelsregister
- Grundkapital: mind. CHF 50’000.–
- Beurkundungspflicht
- Rechnungslegungspflicht
Organisation: 1. Versammlung der Aktionäre als oberstes Organ 2. Verwaltungsrat 3. Revisionsstelle (zwingend)
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