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 Die Anstalt ist eine Besonderheit des liechtensteinischen Gesellschaftsrechts. Sie eignet sich sowohl für Gross- als auch für Kleingesellschaften und kann von einer oder mehreren Personen beherrscht werden.
- juristische Person
- Grundkapital: mind. CHF 30’000.–
- grundsätzlich keine Beurkundungspflicht
- entsteht mit Eintragung im Öffentlichkeitsregister
- Rechnungslegungspflicht grundsätzlich fakultativ (Ausnahme: Anstalten mit gewerblichem Zweck)
Organisation: 1. Inhaber der Gründerrechte als oberstes Organ 2. Verwaltungsrat 3. Revisionsstelle grundsätzlich fakultativ (Ausnahme: Anstalten mit gewerblichem Zweck)
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