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Die Anstalt ist eine Besonderheit des liechtensteinischen Gesellschaftsrechts. Sie eignet sich sowohl für Gross- als auch für Kleingesellschaften und kann von einer oder mehreren Personen beherrscht werden.

  • juristische Person
  • Grundkapital: mind. CHF 30’000.–
  • grundsätzlich keine Beurkundungspflicht
  • entsteht mit Eintragung im Öffentlichkeitsregister
  • Rechnungslegungspflicht grundsätzlich fakultativ (Ausnahme: Anstalten mit gewerblichem Zweck)

Organisation:
1. Inhaber der Gründerrechte als oberstes Organ
2. Verwaltungsrat
3. Revisionsstelle grundsätzlich fakultativ (Ausnahme: Anstalten mit gewerblichem Zweck)