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 Das Fürstentum Liechtenstein gilt bekanntlich als «Steueroase» im Herzen von Europa. Das liechtensteinische Steuergesetz privilegiert insbesondere die sog. Sitzunternehmen, d.h. Gesellschaften und Stiftungen, welche lediglich ihren Sitz in Liechtenstein haben, hier aber keiner gewerblichen Tätigkeit nachgehen, sowie die Holdingunternehmen. Auch für eine gewerberechtlich konzessionierte Gesellschaft bietet Liechtenstein attraktive steuerrechtliche Rahmenbedingungen.
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